1924-1945
Gewalt | Ausgrenzung | ableistische Sprache
Biografische Daten
Geboren am 20. Oktober 1924 in Hamburg.
Gestorben am 19.März 1945 an Krankheit und Entkräftung in Moringen.
Julius wurde 20 Jahre alt.
Biogramm
Julius Walter Hirtz wurde am 30. Oktober 1924 in Hamburg-Altona geboren.
Er war der Sohn von Meta Friederike Wilhelmine Hirtz (geborene Laps) und dem Arbeiter Friedrich Karl Johannes Hirtz.
In späteren Dokumenten wurde als Wohnsitz des Ehepaares die Adresse Bei der Osterkirche 8, Hamburg-Altona genannt. Es ist gut möglich, dass Julius in diesem Haus aufgewachsen ist.
Er war der Bruder von sieben Geschwistern. Sein Vater und sein Onkel, die unter Alkoholismus litten, und fünf weitere von seinen Geschwister, die Lernschwierigkeiten hatten, wurden von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ angefeindet und teilweise verfolgt.
Julius’ Vater, der am 31. August 1883 geboren wurde, wurde von den Nationalsozialisten 1927 entmündigt und im Arbeitshaus Glückstadt festgehalten. Julius‘ Schwester E. wurde nach ihrer Schulentlassung im Jugendheim Wetternstrasse festgehalten.
Es lässt sich vermuten, dass die prekären Lebensbedingungen aus denen Hirtz kam, eine starke psychische Belastung für ihn darstellten.
Der Jugendliche scheint Lernschwierigkeiten gehabt zu haben. Dennoch erreichte er die oberste Klasse in der Hilfsschule und blieb zwei Jahre lang in dieser. Nach seinem Schulabschluss arbeitete der junge Mann an verschiedenen Arbeitsstellen, die er mehrfach wechselte. Teilweise wurde er entlassen.
Nachdem er am 8. August 1940 in „Fürsorgeerziehung“ im Jugendheim Hamburg Wulfsdorf genommen wurde, wurde er im September 1941 auf Wunsch seiner Eltern entlassen. In der „Fürsorgeerziehung“ wurde er wieder von den Nazis angefeindet. Es wurde immer deutlicher, dass er nicht in ihr radikales Weltbild passte.
Das häufige Wechseln seiner Arbeitsstellen und das letzliche Nichterscheinen bis Dezember 1941 bestärkten die Nationalsozialisten darin ihn als „Asozialen“ zu verfolgen. Unter dieser Begründung wurde er am 13. Dezember 1941 erneut in die „Fürsorgeerziehung“ aufgenommen.
Wenige Tage später entfloh der damals Siebzehnjährige den katastrophalen Lebensbedingungen im Jugendheim. Allerdings wurde der Minderjährige kurze Zeit darauf von den Nationalsozialisten wieder gefangen genommen. Im Februar 1942 entwich er abermals.
In den Quellen der NZ-Justiz ist zu lesen, dass Julius seinen Angehörigen Geld geklaut habe, höchstwahrscheinlich, um sein Überleben auf der Flucht zu sichern. Julius wurde nach der Entlassung aus der Polizeihaft wieder in das Jugendheim zurückgebracht. Erneut zeigte sich sein starker Wille nach Freiheit und besseren Lebensbedingungen als er der „Fürsorgeerziehung“ zum dritten Mal flüchtig verliess. Während seiner Flucht stahl er erneut Geld von Angehörigen und beging „Einbruchdiebstahl“ in einer Gartenlaube. Man kann davon ausgehen, dass der Jugendliche weder eine Bleibe noch Geld hatte und sich notgedrungen dazu entschied in einer Gartenlaube zu übernachten. Dieser Tatvorwurf verdeutlicht außerdem die Beziehung zwischen Julius und seiner Familie. Während er beim ersten Mal seine Eltern bat ihn zu entlassen, schien er nun nicht mehr auf ihre Hilfe zu zählen.
Am 20. März 1942 wurde er vom Jugendgericht Hamburg Altona zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, die er in Glasmoor bei der Glashütte verbüßte. Die Strafe begann am 28. März 1942. Er scheint zunächst im Lazarett untergebracht worden zu sein.
Am 6. Juni 1942 beschloss das nationalsozialistische „Erbgesundheitsgericht“ in Hamburg den jungen Mann zu sterilisieren zu lassen.
Zu den Tätern zählten unter anderem Dr. Deutsch, Medizinalrat Dr. Maintz, Arzt Dr. Hessch als auch der „Pfleger“ Hermann Kling, der Julius Hirtz angeblich vertreten hätte (auch er stimmte der Sterilisierung bei dem Vorladungstermin am 8. Mai 1942 in der Anwesenheit von Julius Hirtz zu).
Es wird deutlich, wie Verfolgte von den Nationalsozialisten strategisch rechtlich entmündigt wurden, um Gräueltaten wie die Sterilisierung dieses Teenagers rechtswirksam durchzusetzen.
Die Begründung der Täter war die angeblich festgestellte „geistig-seelische Störung der Gesamtpersönlichkeit im Sinne eines angeborenes Schwachsinns“.
Zudem wäre eine „deutliche Intelligenzstörung“ festgestellt worden.
Der Amtsarzt beantragte die „Unfruchtbarmachung“ Hirtz’ gemäß des Gesetzes „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.
Um diese Anschuldigung zu „beweisen“, wurde Julius Hirtz Lebenslauf herangezogen. Insbesondere seine als „asozial“ verfolgte Familie, seine Lernschwäche und seine instabilen Anstellungsverhältnisse wurden als Begründung der Sterilisierung angeführt.
Die Sterilisierung fand am 30. Oktober 1942 in Altona statt. Zu der Zeit befand sich Julius bereits im Gefängnis Glasmoor.
Am 27. November 1942 wurde er um 18 Uhr entlassen.
Es gibt leider keine weiteren Dokumente mehr, die Julius‘ weiteren Lebensverlauf skizzieren.
Am 19. März 1945 starb er um 21 Uhr im Konzentrationslager Moringen.
Als Todesursache nennen die Akten aus der NS-Zeit vier verschiedene Erkrankungen: Grippe mit doppelseitiger Lungenentzündung, Lungenödem, Herzschwäche und Grippe mit Lungenentzündung.
Da die Nationalsozialisten jedoch häufig Todesursachen fälschten, um die wahre Todesursache zu verschleiern, ist letztlich nicht eindeutig erkennbar, woran der gerade einmal Zwanzigjährige gestorben ist.
E. M., 2025
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